Wissenswertes über...

Vertraulichkeit

Wir garantieren absolute Vertraulichkeit – bei uns sind Ihre Texte in sicheren Händen und auf sicheren Servern in unseren Räumen. Darüber hinaus stellen wir gerne Geheimhaltungsvereinbarungen aus, in die wir ebenfalls unsere Mitarbeiter sowie alle Projektbeteiligten einbinden. Einen sogenannten Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung lt. Datenschutz-Grundverordnung schließen wir gerne individuell mit Ihnen ab.

Angebote

Am besten senden Sie uns den betreffenden Text per E-Mail mit wichtigen Informationen wie Sprachrichtung, Wunschtermin und ggf. weiteren Bearbeitungswünschen. Wir analysieren zuerst den Umfang, stimmen uns mit Ihnen ab und danach erhalten Sie zeitnah ein unverbindliches Angebot.

Sprachen

Unser weltweites Übersetzer-Netzwerk ist so aufgebaut, dass wir prinzipiell jede Sprachkombination abdecken können. Und falls der seltene Fall eintritt, dass unsere Kontakte einmal nicht ausreichen, empfehlen wir Ihnen gern einen anderen Übersetzungspartner, der auch für exotischste Dialekte mit professionellen Übersetzerkontakten aufwarten kann.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem davon ab, welchen Umfang der Text hat und wie komplex der Inhalt ist. Zwar kann ein Übersetzer in etwa 2.000 Wörter pro Tag übersetzen bzw. 3.500 korrigieren, jedoch raten wir, nach der Fertigstellung die Texte mindestens einen weiteren Tag reifen zu lassen. Treten Sie gern rechtzeitig mit uns in Kontakt für eine gemeinsame Planung – wir tun alles, um Ihren Terminwunsch zu erfüllen.

Preise

So individuell wie Ihr Auftrag sind auch die anfallenden Kosten, daher bieten wir keine allgemeingültigen Preise an. Viel fairer ist es, Kosten ganz konkret anhand des Projekts zu kalkulieren, und dabei Sprachrichtung, Textart, Format, Umfang und Ihren Wunschtermin zu berücksichtigen. Bei wiederkehrenden Aufträgen erhalten unsere Stammkunden selbstverständlich eine eigene Preisliste auf Quellwortbasis bzw. mit vereinbarten Stundensätzen.

Eilzuschlag

Für eilige Übersetzungen (Faustregel: Lieferung am gleichen oder nächsten Tag, je nach Umfang des Textes) berechnen wir aufgrund des höheren Organisationsaufwands in der Regel einen Zuschlag von 25 %.

Beglaubigung / Apostille

Übersetzungen, die für formbedürftige Rechtsgeschäfte im Inland benötigt werden, müssen von ermächtigten Übersetzern angefertigt und beglaubigt werden. Sie bestätigen damit die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, die der Form nach dem Original gleichen soll. Auszugsweise Übersetzungen müssen Auslassungsvermerke enthalten. Übersetzungen, die bei Behörden im Ausland vorgelegt werden, benötigen neben der Beglaubigung eine Apostille vom Landgericht, die die Echtheit der Unterschrift/des Stempels des jeweiligen Übersetzers bestätigt. Die Apostille wird für alle Staaten verwendet, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung vom 5. Oktober 1961 (Apostilleübereinkommen) unterzeichnet haben. Achtung: immer mitteilen, für welchen Staat die Übersetzung bestimmt ist. Beglaubigte Übersetzungen, die für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens bestimmt sind, werden vom Landgericht nicht mit einer Apostille versehen, sondern überbeglaubigt und müssen von dem Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet wird, legalisiert werden. Auch für diese aufwändigen Prozeduren arbeiten wir weltweit mit Rechtsübersetzern zusammen, die Ihnen viele Botengänge abnehmen können.

Auftragsabwicklung

Sie schicken uns Ihre Texte (bestenfalls editierbare Daten) und informieren uns ggf. über Besonderheiten. Bei Bedarf erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag sowie Hinweise zum Liefertermin. Wir beauftragen einen Übersetzer mit den passenden Sprachkenntnissen und dem nötigen Fachwissen. Bevor wir Ihnen die Übersetzung zukommen lassen, überprüfen wir sie gemäß dem von Ihnen gewünschten Servicelevel. Abschließend erhalten Sie die Rechnung per Post.

Dateiformate

Folgende Formate können direkt oder über Filter via SDL Trados bearbeitet werden:
dita / doc / docm / docx / hhc / hhk / htm / html / idml / inf / ini / inx / mif / mm / odf / odt /potx / ppsx / ppt / pptx / properties / reg / resx / rtf / sdlxliff / sgm / sgml / shtml / svg / txt / ttx / vdx / xlf / xlif / xliff / xlsx / xlz / XML
Bilddateien (JPG, PNG, GIF, BMP) werden erst ins PDF-Format editierbar umgewandelt und im Wordformat geliefert.

DIN EN 15038 und ISO 9001:2015

Der Qualitätsstandard DIN EN 15038:2006 ist eine europäische Norm für Übersetzungsdienstleister, gekoppelt an die ISO 9001:2015. Auch ohne Zertifizierung beschäftigen wir uns seit Jahren mit beiden Standards und setzen sie weitestgehend um. Inhaltlich geht es bei erstgenanntem Standard um die Anforderungen an Übersetzungsdienstleister hinsichtlich personeller und technischer Ressourcen, Qualitätskontrolle, Projektmanagement, vertraglicher Rahmenbedingungen für Kunden und Dienstleister sowie dem Verfahren zur Erbringung der Dienstleistung. Zentral ist die Definition des Übersetzungsprozesses, laut der die eigentliche Übersetzung eine von vielen Phasen darstellt, und die Qualität nur nach dem Korrekturlesen durch eine Person gewährleistet werden kann, bei der es sich nicht um den Übersetzer handelt. Außerdem präzisiert die Norm die beruflichen Kompetenzen einer jeden am Übersetzungsprozess beteiligten Person, hauptsächlich von Übersetzern, Korrektoren und fachlichen Prüfern. Allerdings zeigen unsere langjährigen Erfahrungen, dass sich Kompetenzen schwer an einer Norm festmachen lassen und so manche brillanten Köpfe gar nicht in dieses Schema passen. Zitat aus der Norm: ... ein Übersetzer muss mindestens eine der drei Voraussetzungen erfüllen: eine formale höhere Übersetzungsausbildung / anerkannter Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung oder mindestens fünf Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung; Korrekturleser müssen zusätzlich über Erfahrung als Übersetzer in den fraglichen Themenbereichen verfügen ...). Womit wir wieder d'accord gehen, ist, dass der normgerechte Übersetzungsprozess aus Übersetzen, Korrekturvorgang UND Kontrolle bestehen muss (Übersetzung = ein entsprechend kompetenter Übersetzer übersetzt und überprüft seine eigene Arbeit nach Fertigstellung / Korrekturlesen = eine Person, bei der es sich nicht um den Übersetzer handelt, revidiert die Übersetzung / Kontrolle = der verantwortliche Projektmanager kontrolliert sämtliche kundenspezifischen Anforderungen). Die Norm definiert Korrekturlesen als Überprüfen des Textes auf seine Zwecktauglichkeit, Vergleichen von Ausgangs- / Zieltexten und gegebenenfalls das Empfehlen von Korrekturmaßnahmen. Darüber hinaus kann der Kunde den Übersetzungsprozess auch um sogenannte Mehrwertdienstleistungen erweitern, wie fachliche Prüfung, Fahnenkorrektur, beglaubigte Übersetzung, Erstellung und Verwaltung von Terminologiedatenbanken, Pre- und Post-Editing und so weiter.

Quality Assurance

Darunter verstehen wir, dass jeder Text mindestens auf gewisse Kriterien geprüft wird, bevor er unser Haus verlässt: Rechtschreibung (automatische Prüfung), Vollständigkeit, Ziffern / Zahlenangaben und technische Funktionen des Dokuments. Ein erweitertes Prüfen kann auch Styleguide-, Terminologie- oder andere Vorgaben, wie Textlängen umfassen.

Dolmetschen

Übersetzer übertragen geschriebene Texte von einer Sprache in eine andere, Dolmetscher sind hingegen für Gesprochenes zuständig. Simultandolmetscher verdolmetschen Sprache zeitgleich, während Konsekutivdolmetscher Stück für Stück das Gesprochene verdolmetschen. Chuchotagedolmetscher flüstern nur einer Person die Verdolmetschung zu.

Gebärdensprachdolmetscher dolmetschen zwischen gehörlosen / tauben und hörenden Menschen simultan oder konsekutiv. Unser Kontakt für Sie: Stephanie Prothmann, staatl. geprüfte Gebärdensprachdolmetscherin aus Schwerte mit langjähriger Berufserfahrung; dolmetscht aus der DGS in die Deutsche Lautsprache. Dolmetschgebiet: alles; Sprachen: Deutsche Gebärdensprache (DGS) und Lautsprachbegleitendes Gebärden (LBG); bundesweit tätig (Tel. 02304 777897 oder mobil 0178 7778970).

Haftung

Seit Jahren arbeiten wir äußerst verantwortungsbewusst, weil uns die Auswirkungen durch Falschübersetzungen selbstverständlich bekannt sind. Nichtsdestotrotz sichert uns die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der ERGO ab.